Zeugnisfeier der Abschlussschüler*innen Jahrgang 10

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

die Anstrengungen und Mühen der letzten Monate im angepassten Schulbetrieb in der Corona-Pandemie haben uns allen viel abverlangt.

Die in den letzten Wochen anhaltende und insgesamt sehr positive Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die sinkenden Inzidenzen zeigen nun zu unserer aller Erleichterung, dass diese Anstrengungen sowie die strikte Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen ihre Wirkung zeigen.

 

Das näher rückende Ende des Schuljahres bedeutet für viele Schülerinnen und Schüler, einen wichtigen Abschnitt ihrer Schullaufbahn abzuschließen und Abschied zu nehmen.

Die aktuellen Regelungen in der Coronaschutzverordnung schaffen grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Abschied im Rahmen einer kleinen Feier zu begehen.

 

Die Zeugnisübergabe für unsere Abschlussjahrgänge können wir daher wie geplant am Samstag, den 19.06.2021 in unserer Sporthalle klassenweise feiern, wobei folgende Reihenfolge geplant ist:

 

10A: 09.00 Uhr

10B: 10.00 Uhr

10C: 11.00 Uhr

10D: 12.00 Uhr

 

Wir sind nun darüber informiert worden, dass folgende Hygienemaßnahmen einzuhalten sind:

 

              * das Tragen von Masken,

              * die Einhaltung von Mindestabständen und

              * die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses.

 

Die Eltern, die ihre Kinder zum Abschluss begleiten, müssen rechtzeitig einen Testtermin in einem Testzentrum vereinbaren und das negative Testergebnis am Eingang vorzeigen.

 

Während der Veranstaltung werden feste Sitzplätze im „Schachbrettmuster" vergeben und mit dem Namen der / des jeweiligen Abschussschülerin/-s versehen, da wir einen Sitzplan erstellen und dokumentieren müssen.

 

Nach der Zeugnisvergabe im Innenbereich ist es möglich, dass auf dem Schulhof noch ein Klassenfoto erstellt wird – Näheres werden die Klassenleitungen mit ihren Schüler*inne*n besprechen.

 

Bitte beachten Sie auch, dass bei der Durchführung von selbst organisierten, nicht von der Schule verantworteten Feiern und Festen von Schulabgangsklassen und -kursen außerhalb von Schulanlagen und Schulgebäuden die besonderen Regelungen des § 18 Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 Satz 2 der Coronaschutzverordnung gelten.

 

Ich wünsche allen Feierlichkeiten und Festveranstaltungen - trotz der bestehenden Einschränkungen - einen würdigen Rahmen und einen guten und freudigen Verlauf.

Mit freundlichem Gruß

Ruth Spölgen

Schulleitung

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Veröffentlichung

Do, 10. Juni 2021

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