Informationen zum Schulstart am 11.01.2021

Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, den 11. Januar 2021

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

zunächst einmal wünsche ich Ihnen ein gutes, gesundes neues Jahr und alles Gute für 2021!

Sicher haben Sie die Presse aufmerksam verfolgt und wissen, dass sich die Corona-Pandemie auch zu Beginn des neuen Jahres weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen auswirkt.

Für die gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen.

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert und uns dazu am 06.01.2021 eine Schulmail gesendet.

Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:

Kein Präsenzunterricht – dafür Distanzlernen:

Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

Alle Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Realschule erhalten daher ab Montag – wie bereits während des Lockdowns im Frühjahr – Aufgaben zum Distanzlernen. Zusätzlich werden einige Lehrkräfte Videounterricht entsprechend des regulären Stundenplans anbieten.

Die Aufgaben stehen am Montag, den 11.01.2021 ab 10.00 Uhr auf dem Padlet (zu finden auf unserer Homepage) zur Verfügung. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, täglich auf unserer Homepage nachzusehen und die erteilten Aufgaben bis zum festgelegten Zeitpunkt zu bearbeiten bzw. zurückzusenden.

In den Folgewochen kommen wir dem Wunsch einiger Eltern entgegen und werden die Aufgaben bereits ab Samstagmorgen dort einstellen, sodass am Wochenende die Möglichkeit für Eltern besteht, die Arbeitseinteilung mit ihren Kindern zu besprechen.

Zusätzlich werden wir uns bemühen, die Aufgaben so zu gestalten, dass möglichst wenig ausgedruckt werden muss. Die Aufgaben enthalten Hinweise auf die Art der Bearbeitung, bis wann sie der Fachlehrkraft bearbeitet wieder vorliegen müssen und auch eine Kontaktinformation zur Lehrkraft. Auf diese Weise können die Schüler*innen bei größeren Schwierigkeiten Unterstützung erhalten.

 

 

Notbetreuung:

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Wir bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, eine Notbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist Ihnen bereits zugegangen). Die Betreuung findet von 07:50 Uhr bis 14.00 Uhr statt.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte).

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, welche eine besondere Betreuung erfordern (z. B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) wird diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt.

Klassenarbeiten / Leistungsüberprüfungen:

Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Leistungsüberprüfungen in anderer Form sind jedoch möglich (z. B. Referate, Ausarbeitungen, mdl. Prüfungen online usw.) und auch die Mitarbeit während des Distanzlernens wird zur Benotung herangezogen.

Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie stets über unsere Homepage (www.afrank-ibb.de) oder ggf. auch über die Klassenleitungen Ihrer Kinder.

Dieser neuerliche Lockdown und das Lernen auf Distanz stellt für uns alle keine leichte Situation dar, doch das Team der Anne-Frank-Realschule arbeitet sehr engagiert daran, den Schülerinnen und Schülern unserer Schule sowie den Familien zuverlässige Strukturen zu bieten und mit der Unterstützung von Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte hoffen wir, die Herausforderung des Distanzlernens erfolgreich bewältigen zu können.

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten.

Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie über die Beschlüsse sowie die hieraus für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ruth Spölgen

Schulleiterin

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Veröffentlichung

Fr, 08. Januar 2021

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