Aktuelle Informationen im Hinblick auf den Corona-Virus und Schule

AKTUALISIERUNGSSTAND: 26.05.2020

Soziale Medien in Corona-Zeiten

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

die aktuelle Situation verlangt allen Menschen in Deutschland und der Welt sehr viel ab. Vielen Menschen macht es sehr zu schaffen, dass man „auf Abstand“ bleiben muss und so Freunde & Familie nur auf Distanz sehen oder sprechen kann!

 

In dieser Zeit haben sich soziale Netzwerke wie Zoom, Skype, Instagram, Snapchat oder WhatsApp als tolle Möglichkeit entwickelt, miteinander in Kontakt zu treten, sich zu sehen und zu sprechen oder schreiben zu können.

 

Leider sind uns in den letzten Wochen immer wieder Beschwerden zugetragen worden, dass Regeln in den WhatsApp-Klassengruppen von einigen (wenigen) Schülerinnen oder Schülern nicht eingehalten werden. So werden private Informationen geteilt, aber auch gewaltverherrlichende oder pornografische Bilder und Filme gepostet.

Daher unsere dringende Bitte:

Lassen Sie Ihr Kind nicht allein mit Zoom, Skype, Instagram, Snapchat oder WhatsApp, denn es könnte Schaden nehmen!

Gerade jüngere Kinder (ca. 10 bis 14 Jahre) sind im Umgang mit WhatsApp und Co. oft überfordert und können mit einigen Inhalten, die dort gepostet werden, nicht allein umgehen. Zur Erinnerung: WhatsApp ist erst ab 16 – und das nicht ohne Grund!

Die Verantwortung für einen verantwortungsvollen Umgang mit den sozialen Medien liegt in Ihrer Hand, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte.

 

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Kind zusammen und schauen sich die Verläufe in den Chats gemeinsam an. Fragen Sie nach und lassen Sie sich erklären, was los ist. Schauen Sie sich gemeinsam die Bildergalerien an und beraten zusammen, welche Bilder in diese Galerien gehören und welche nicht... und schon gar nicht ins Netz!

 

Ermutigen Sie ihr Kind, sich Ihnen anzuvertrauen, wenn unangemessene Posts empfangen wurden. Löschen Sie diese und reagieren nicht im Netz darauf! Haben Sie das Gefühl, das verschickte Bild- und Textmaterial liegt im Bereich eines Straftatbestandes, holen Sie sich Rat!

Auf den Internetseiten der Polizei (https://polizei.nrw/artikel/medienkompetenz oder www.polizeifürdich.de) oder auf www.klicksafe.de finden Sie viele Informationen rund um das Thema!

 

Mit freundlichen Grüßen aus der Anne-Frank-Realschule

das Team der Anne-Frank-Realschule

Bleiben Sie gesund

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Aktualisierungsstand15.05.2020:

 

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wie bereits alle erfahren haben, hat seit dem 20. April 2020 die behutsame und schrittweise Öffnung der Schulen begonnen.

Alle Jahrgangsstufen sollen in vergleichbarem Umfang, vorzugsweise durch ein tageweises Rollieren, bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht erhalten, was bedeutet, dass jede Klasse nur an einzelnen Tagen in die Schule kommen kann.

Damit Sie besser planen können, finden Sie im Anhang zu diesem Schreiben eine Übersicht, aus der ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass sich evtl. auch Änderungen ergeben können, denn je nach Entwicklung der Situation müssen auch wir kurzfristig reagieren und umdenken. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig auf unserer Homepage (www.afrank-ibb.de).

Das Ziel des rollierenden Systems ist, dass alle Schüler*innen vor den Ferien noch einige Male die Schule besuchen.

Zusätzlich wird die Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 weiterhin aufrechterhalten.

Der Unterricht kann also nicht für alle Schülerinnen und Schüler zur gleichen Zeit am gleichen Ort stattfinden, sodass auch in den nächsten Wochen die Notwendigkeit besteht, das Lernen auf Distanz zu organisieren. Daher stellen unsere Lehrerinnen und Lehrer hierzu weiterhin Lernaufgaben bereit und übersenden diese per Mail an die Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich sind die aktuellen Wochenaufgaben für Eltern und Schüler*innen immer über unsere Homepage abrufbar und werden dort wöchentlich aktualisiert (www.afrank-ibb.de + Password; wer es nicht mehr weiß, kann es telefonisch im Sekretariat erfragen).

Aus Gründen des Infektionsschutzes müssen die Klassen in Lerngruppen geteilt werden und die Wiederaufnahme des Unterrichts bedeutet keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“. Ein Wechsel von Lehrkräften lässt sich unter den gegebenen Umständen nicht gänzlich vermeiden und das Unterrichtsangebot bezieht sich vorrangig auf die Kernfächer.

Angesichts der geänderten schulrechtlichen Grundlagen wird auf Klassenarbeiten bis zu den Sommerferien weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen Prüfungsarbeiten für die 10. Klassen.

Die Klassenleitungen werden ab dem 25.05.2020 den Schüler*inne*n und Erziehungsberechtigten eine Beratung anbieten, falls sich Fragen zu den schulischen Leistungen und der weiteren Schullaufbahn ergeben. Zwar können alle Kinder der Klassen 5-8 in die nächsthöhere Jahrgangsstufe übergehen, aber in manchen Fällen kann es sinnvoll sein zu überlegen, ob ein Schuljahr wiederholt oder ein Schulwechsel vorgenommen werden sollte, z. B. wenn die Wissenslücken im gesamten Verlauf des Schuljahres zu groß geworden sind.

Besondere Hinweise zu den 9. Klassen:

Während die Klassen 5-8 in den nächsten Jahrgang übergehen, findet von der Klasse 9 zur Klasse 10 eine Versetzung statt, die an die bisherigen Versetzungsbedingungen gebunden ist. Es bestehen in diesem Jahr erweiterte Möglichkeiten einer Nachprüfung, um die Versetzung nachträglich zu erlangen und damit den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erwerben. Dennoch sind die 9er nicht vorrangig zu beschulen. Grundlage der Benotung sind alle im gesamten Schuljahr erbrachten Leistungen. Zudem soll vor allem den gefährdeten Schüler*innen die Möglichkeit eingeräumt werden, durch im Distanzlernen erbrachte Leistungen ihre Noten zu verbessern. Insbesondere die Erledigung der digital zur Verfügung gestellten Aufgaben sollten vor diesem Hintergrund im Eigeninteresse der Schüler*innen liegen.

Besondere Hinweise zu den 10. Klassen:

Aufgrund der Corona-Pandemie kann keine Abschlussfeier – wie sie in den vergangenen Jahren üblich war – stattfinden. Die Abschlusszeugnisse werden daher am 19.06.2020 in unserer Schule klassenweise an die Schülerinnen und Schüler übergeben. Weitergehende Informationen dazu wurden bereits an die betreffenden Klassen ausgegeben.

Zeugnisausgabe für die Jahrgänge 5-9

Unter den gegenwärtigen Bedingungen kann nur eine begrenzte Zahl an Jahrgangsstufen täglich das Schulgebäude nutzen. Daher planen wir, die Zeugnisse am jeweils letzten Tag der Präsenzbeschulung auszugeben. Dies muss aber erst vom Ministerium genehmigt werden, sodass wir Sie hierüber zu einem späteren Zeitpunkt genauer informieren werden.

Abschließend noch eine dringende Bitte:

Ihr Kind kann die Schule nur besuchen, wenn es gesund ist! Sollten sich Erkältungssymptome zeigen, die sich nicht durch eine Allergie o. ä. erklären lassen, klären Sie dies bitte mit Ihrem Hausarzt ab. Sollte sich ein Corona-Verdacht bestätigen, so muss die Schule unverzüglich informiert werden! Zeigen sich während des Unterrichts diesbezügliche Symptome, muss das Kind unverzüglich von einem Erziehungsberechtigten von der Schule abgeholt werden. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, dass Sie sicherstellen, dass Ihre aktuelle Telefonnummer im Sekretariat vorliegt!

Mit freundlichem Gruß

gez. R. Spölgen

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Erneuerung bei der Notbetreuung

13. 05. 2020

Die Notbetreuung für die Klassen 5 und 6 wurde ausgeweitet. Näheres entnehmen Sie bitte den Schreiben im Anhang

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AKTUALISIERUNGSSTAND: 02.05.2020

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

mit Spannung haben wir die Pressemitteilungen zu dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am gestrigen Donnerstagabend verfolgt.

Allerdings wurden dabei keine neuen und weitergehenden Beschlüsse in Bezug auf eine Wiederaufnahme des Unterrichts für die Jahrgänge 5-9 an den weiterführenden Schulen besprochen, da diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen.

 

Bis dahin wird weiterhin der Unterricht für die 10. Klassen sowie die Notbetreuung stattfinden.

Alle anderen Klassen erhalten ihre Aufgaben wie bisher über die gewohnten Kontakte oder können alle Aufgaben von dem Padlet, das über unsere Homepage erreichbar ist, herunterladen und bearbeiten diese bitte zu Hause.

Wann der Unterricht für die Jahrgänge 5-9 wieder aufgenommen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

 

Wir versichern Ihnen, dass wir Sie als Eltern und auch unsere Schülerschaft umgehend informieren, sobald wir Genaueres erfahren, sodass genügend Zeit bleibt, sich auf den ersten Unterrichtstag vorzubereiten.

Wir bitten alle Schüler*innen, ihren Eltern diese Mail vorzulegen, damit auch sie informiert sind.

Selbstverständlich setzen wir die notwendigen Fakten wie immer auch auf unsere Homepage, damit sich alle Interessierten dort umfänglich informieren können.

Abschließend wünschen wir Ihnen weiterhin alles Gute, ein erholsames Wochenende und einen schönen 1. Mai!

 

Mit freundlichem Gruß

Das Team der Anne-Frank-Realschule

 

----------------------------------------AKTUALISIERUNGSSTAND: 27.04.2020

 

Hinweise zur Notfallbetreuung:

1) TÄTIGKEITSBEREICHE

 

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23.

April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27.

April 2020 angepasst wird.

 

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

 

 

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung" zu finden.

 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

 

2) ALLEINERZIEHENDE ELTERNTEILE

 

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

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AKTUALISIERUNGSSTAND: 23.04.2020

Beratungsangebot der Regionalen Schulberatungsstelle

 

Liebe Erziehungsberechtigte,

 

das Beratungsangebot der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Steinfurt steht allen an Schule Beteiligten selbstverständlich auch in dieser Zeit zur Verfügung. Verständlicherweise dürfen wir Sie derzeit jedoch nur telefonisch beraten. Die Beratungsstelle ist von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:15 bis 16 Uhr und freitags von 8:15 bis 13 Uhr besetzt (02551 691579). Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle haben derzeit ausreichend Kapazität. Wir freuen uns über jeden Anruf, egal ob bei größeren oder einfach nur kleineren Problemen des Alltags .

 

An dieser Stelle möchten wir Ihre Mitarbeiter*innen und Sie auch auf die Internetseite von Schulpsychologie NRW hinweisen.  Hier bekommen Sie interessante schulpsychologische Beratungshinweise für die derzeitige Situation.

 

http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/schule-und-corona.html

[1]

 

Wir möchten Sie auf unser telefonisches schulpsychologisches Angebot aufmerksam zu machen. Dazu hier der Link auf unsere Internetseite.

 

https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Schul-,%20Kultur-%20und%20Sportamt/Schulpsychologische%20Beratungsstelle/

[2]

 

 

SCHULBUSBEFÖRDERUNG

Ab Montag, 27. April besteht in den Bussen und Bahnen in NRW die Pflicht, einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen. Diese Pflicht gilt somit auch in den Bussen der RVM. Wir bitten alle Fahrgäste, sich an die Regelung zu halten und einen entsprechenden Schutz zu tragen. Hierzu sind neben den üblichen medizinischen Masken auch selbstgenähte Masken sowie Schals und Tücher erlaubt. Besonders in den Morgenstunden sind vorrangig für Berufstätige, die ihre Arbeitszeit nicht verschieben oder von zu Hause aus arbeiten können, auf die Busse der RVM angewiesen. Wer auf Fahrten vor 9 Uhr verzichten kann, sollte dieses zur Entzerrung der Auslastung vermeiden. Wer nicht in der Hauptverkehrszeit fährt, unterstützt damit die anderen Fahrgäste.

Wie bisher bitten wir Fahrgäste verstärkt, auf die Handhygiene vor und nach der Fahrt zu achten. Darüber hinaus bleiben die Vordertüren bis auf weiteres geschlossen, um die Fahrerinnen und Fahrer zu schützen. Der Ticketkauf kann wie bisher über die BuBiM-App und die Fahrkartenautomaten erfolgen.

 

NOTFALLBETREUUNG

 

Ab dem 23. April 2020 wird die Notbetreuung in der Schule um weitere Bedarfsgruppen erweitert, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Genauere Informationen erfragen Sie bitte der der Stadt Ibbenbüren.

 

 

 

 

 

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Aktualisierungsstand: 21.04.2020

INFORMATIONEN FÜR DIE JAHRGANGSSTUFE 10

 

21. April 2020

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

das Ministerium hat uns erste grundlegende Informationen zu einer behutsamen und schrittweisen Öffnung der Schulen mitgeteilt, die auf der Grundlage des gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beruhen.

In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen zunächst die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben können.

 

Danach beginnt der verpflichtende Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen ab Donnerstag, 23. April wie gewohnt um 07.50 Uhr und endet täglich um 12.20 Uhr.

 

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B.

coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck, Erkrankungen der Lunge, z.B. COPD, Asthma bronchiale, Chronische Lebererkrankungen, Nierenerkrankungen, Onkologische Erkrankungen, Diabetis mellitus, Geschwächtes Immunsystem z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison) haben, entscheiden die Eltern - gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch besteht und Sie daher eine Teilnahme am Unterricht ablehnen. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht.

Diesen Schülerinnen und Schülern werden – wie für alle anderen Jahrgänge auch - Lernangebote für zu Hause gemacht (Lernen auf Distanz).

 

Eine Teilnahme an den Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen möglich. So wird das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen. Wie die Abschlussprüfungen aussehen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

 

Ihr Kind darf nur dann die Schule besuchen, wenn es gesund ist!

Ihr Kind sollte keine Zeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen. Auch in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein. Bitte überprüfen Sie ihr Kind täglich auf entsprechende Symptome.

 

Das vorrangige Ziel der Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 ist die möglichst faire Vergabe eines Schulabschlusses. Zunächst stehen dabei wegen der anstehenden Abschlussarbeiten die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch im Vordergrund, um eine bestmögliche Vorbereitung auf die Prüfungen zu gewährleisten, sodass die Wiederaufnahme des Unterrichts keine Rückkehr zum „Normalbetrieb" bedeutet.

 

Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in kleinere Lerngruppen von 8 – 15 Kindern aufgeteilt, die Lernenden werden nacheinander in das Schulgebäude geführt, in dem wir ein Einbahnstraßensystem einrichten. Beim Betreten des Klassenraums ist es zwingend notwendig, dass sich jeder die Hände wäscht. Dies ist laut Robert-Koch-Institut die wirksamste Methode, um einer Verbreitung von Keimen entgegenzuwirken. Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.

Auch das kontinuierliche Einhalten der Abstände von mindestens 1,5 Metern ist eine wichtige Maßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten. Sowohl auf dem Schulweg als auch in der Schule (ob im Unterricht oder in der Pause) stehen die Schülerinnen und Schüler vor dieser Herausforderung. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe die Kinder anzuhalten, ihre Kontakte auch untereinander so zu gestalten, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Bitte besprechen Sie mögliche Situationen mit Ihrem Kind, damit es sich bereits vor Schulbeginn auf die neuen Herausforderungen einstellen kann.

 

Eine Gesichtsmaske ist nicht verpflichtend, ich empfehle jedoch, einen Mundschutz zu tragen.

 

Zwischen der zweiten und dritten Stunde wird es eine Pause auf dem Schulhof in festgelegten Bereichen geben. Essen und auch ein Getränk sind eigenständig mitzubringen, denn die Mensa wird nicht geöffnet und auch die Wasserspender sind aus hygienischen Gründen gesperrt.

 

Weitere Informationen werden wir laufend auf unserer Homepage mitteilen, bitte schauen Sie daher bitte regelmäßig dort hinein. Auch die Aufgaben für die Schüler*innen, die am Lernen auf Distanz teilnehmen, sind dort abrufbar.

 

Bitte bestätigen Sie als Erziehungsberechtigte und du als Schüler*in unserer Schule mit Ihrer / deiner Unterschrift auf dem Abschnitt unten, dass die Hinweise auf den folgenden Seiten gemeinsam besprochen bzw. verstanden wurden und dass diese Vorgaben zwingend eingehalten werden müssen, da es sonst zu weitreichenden Konsequenzen kommen kann.

 

Wenn wir alle uns rücksichtsvoll und umsichtig verhalten, schützen wir die Sicherheit unserer Schulgemeinschaft und unser aller Gesundheit - so wird uns der behutsame Wiedereinstieg in den Schulbetrieb sicher gut gelingen!

 

In dieser besonderen Situation bedanke ich mich herzlich für Ihr/euer Verständnis und Ihre/eure Solidarität.

 

Ruth Spölgen

Schulleitung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte drucken Sie diese Erklärung aus und geben Sie sie Ihrem Kind ausgefüllt am Donnerstag zum Schulbeginn mit!

 

Ich bestätige, dass ich die Hinweise zur Hygiene, d.h. zum richtigen Händewaschen, der Husten- und Nies-Etikette und die Unterstützungsangebote zum Umgang mit Ängsten zur Kenntnis genommen und dass wir diese Hinweise eingehend besprochen haben.

 

Name des Kindes bitte hier in Druckbuchstaben einfügen: ________________________________

 

Ich weiß, dass Zuwiderhandlungen weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können.

 

___________________________________              ______________________________

Datum und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten              Unterschrift der Schülerin / des Schülers

 

 

 

 

 

 

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UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

 

Ein besonderes Thema ist der Umgang mit Ängsten vor Ansteckung mit dem Corona-Virus (COVID-19), die neben Lehrkräften auch Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ggf. haben. Diese Ängste müssen in jedem Fall ernst genommen werden. Für die Betroffenen ist es hilfreich, möglichst umfassend und transparent über die vor Ort geltenden Sachverhalte und die durchgeführten Hygienemaßnahmen informiert zu werden. Verunsicherte Menschen benötigen klare Information: Was kann ich selbst tun, wie geht es weiter, auf welche Unterstützungsangebote kann ich zurückgreifen?

 

  Sollte es sich hierbei um Ängste handeln, die sehr stark ausgeprägt sind, können sich alle zuvor genannten Betroffenen auch an die für sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle wenden, die Kontaktdaten finden Sie hier:

 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Schulpsychologische-Dienste/index.html

 

 

 

 

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Aktualisierungsstand: 17.04.2020

 

Öffnung der Schulen angedacht – Genaue Informationen erfolgen aber erst am Montag, 20. April 2020

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Ministerium hat uns nun erste grundlegende Informationen zu einer behutsamen und schrittweisen Öffnung der Schulen mitgeteilt.

Diese erfolgen dabei auf der Grundlage des gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und stehen noch nicht in allen Einzelheiten fest, daher hat uns die Bezirksregierung Münster darauf hingewiesen, dass alle Angaben nur unter Vorbehalt erfolgen können!

Angedacht ist, dass die Schulen voraussichtlich am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.

Das bedeutet, dass der Unterricht am 23. April voraussichtlich zunächst nur für die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen beginnen soll.

Die Lehrkräfte werden dazu die notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen in der Schule treffen.

Die Schülerinnen und Schüler der anderen Jahrgangsstufen erhalten - wie vor den Osterferien auch – dann Aufgaben, die Zuhause bearbeitet werden.

Genauere Informationen werden wir Ihnen an dieser Stelle in den nächsten Tagen mitteilen, bitte schauen Sie daher bitte regelmäßig wieder auf unserer Homepage herein!

 

Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute, passen Sie auf sich auf uns bleiben Sie gesund!

 

Ruth Spölgen

Schulleitung

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Aktualisierungsstand:03.04.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

kurz vor dem Beginn der Osterferien informieren wir Sie wie immer über die aktuellsten Entwicklungen.

 

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat uns darüber informiert, dass die Zentralen Prüfungen 10 nach dem folgenden, veränderten Zeitplan durchgeführt werden:

 

 

Ursprünglicher Termin

Neuer Termin

Haupttermine

 

 

Deutsch

Donnerstag, 07. Mai 2020

Dienstag, 12. Mai 2020

Englisch

Dienstag, 12. Mai 2020

Donnerstag, 14. Mai 2020

Mathematik

Donnerstag, 14. Mai 2020

Dienstag, 19. Mai 2020

Nachschreibtermine

 

 

Deutsch

 

Dienstag, 19. Mai 2020

Freitag, 22. Mai 2020

Englisch

Dienstag, 26. Mai 2020

Unverändert: Dienstag, 26. Mai 2020

Mathematik

 

Mittwoch, 27. Mai 2020

Unverändert: Mittwoch, 27. Mai 2020

 

 

 

Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten

Freitag, 05. Juni 2020

Unverändert: Freitag, 05. Juni 2020

 

Mündliche Prüfungen

Erster Tag: Montag, 15. Juni 2020

Letzter Tag: Dienstag, 23. Juni 2020

Unverändert: Erster Tag: Montag, 15. Juni 2020

                         Letzter Tag: Dienstag, 23. Juni 2020

 

Ergänzend dazu wird es weitere Erlasse geben, um die veränderten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Wie diese aussehen werden, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau.

 

Wie es mit der Beschulung der Schülerinnen und Schüler nach Ostern weitergeht, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Ggf. werden zunächst einzelne Jahrgangsstufen beschult. Das Bildungsministerium hat dabei vor allem den Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerinnen und Lehrer im Blick und wird die Aufnahme des Unterrichtsbetriebs an strenge Vorgaben des Infektionsschutzes knüpfen.

Auch weitere Szenarien sind möglich, über die Sie wie gewohnt zeitnah informiert werden.

 

Erneut wird auf die tagesaktuelle FAQ- Liste des MSB rund um den Coronavirus hingewiesen:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Wir danke Ihnen dafür, dass Sie in den vergangenen Wochen dafür gesorgt haben, dass Ihre Kinder etwas Stabilität und Tagesstruktur in dieser unsicheren Zeit erhalten und dass Sie Ihre Kinder darüber hinaus dazu angehalten haben, die von den Lehrkräften bereitgestellten Aufgaben angemessen zu bearbeiten.

Ich bin mir dessen bewusst, dass es nicht einfach ist, die Jugendlichen dazu zu animieren, sich mit den schulischen Inhalten regelmäßig und angemessen zu beschäftigen. Wichtig erscheint mir jedoch, dass wir miteinander im Gespräch bleiben.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien trotz der für uns alle schwierigen Situation erholsame Osterferien und ein schönes Osterfest, vor allem aber Gesundheit!

 

Mit freundlichem Gruß

Ruth Spölgen

 

 

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Aktualisierungsstand: 02.04.2020

 

In der ersten Ferienwoche ist die Schule geschlossen. Sie können das Sekretariat aber weiterhin über die Mailadresse ( ) erreichen.

 

Sollten Sie kurzfristig eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen müssen und alle Unterlagen vorhanden sein, schicken Sie uns eine Nachricht. Wir werden dann auch für die erste Woche die Betreuung aktivieren!

 

---------------------------------------------Aktualisierungsstand: 30.03.2020

Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat sich am Freitag, 27. März 2020, in einem Brief an die Eltern gewendet, den wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben.

Das Team der Anne-Frank-Realschule bedankt sich bei allen Eltern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die verantwortungsvolle Art und Weise, mit der Sie in dieser schwierigen Zeit mit den Lernaufgaben, die Ihnen digital zur Verfügung gestellt werden und mit der Notbetreuung, die an unserer Schule stattfindet, umgehen!

 

Den Brief von Frau Ministerin Gebauer finden Sie hier unten auf der Seite unter "weitere Informationen".

 

 

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass unsere Schulsozialarbeiterin, Frau Gertzen, weiterhin zur Verfügung steht. Telefon: (0151-40637933).

 

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Aktualisierungsstand: 29.03.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schulgemeinschaft der Anne-Frank-Realschule Ibbenbüren,

 

In den Ministerien von Bund und Land, den Bezirksregierungen und bei den Schulträgern werden momentan eine Vielzahl von Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise in den Schulen erörtert, die die schulische Ausbildung der Schülerinnen und Schüler auch unter den momentan schwierigen Bedingungen gewährleisten sollen und gleichzeitig der Sicherheit und Gesundheit unserer gesamten Bevölkerung dienen.

 

Darüber hinaus hat Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer am Freitag, 27. März 2020, den neuen Zeitplan für die schulischen Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Ministerin Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hält die Verschiebung der anstehenden Prüfungen aufgrund der aktuellen Entwicklungen für geboten und angemessen. Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern jetzt Planungssicherheit, damit sie sich bestmöglich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Dadurch sorgen wir für faire Bedingungen.“ Und weiter: „Die Prüfungen werden selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes stattfinden. Die Gesundheit unserer Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler hat für uns oberste Priorität.“

 

Das Ministerium hat entschieden, die zentralen Prüfungen um mehrere Tage zu verschieben, sodass sie im Zeitraum vom 12. Mai bis 19.Mai 2020 stattfinden werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Abitur-und-Pruefungen/index.html

Die Klassenleitungen der 10. Klassen werden Ihre Schülerschaft über diese Verschiebung per Mailverteiler der jeweiligen Klassen ebenfalls informieren.

Die konkreten Termine stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest – wir werden Sie aber selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

 

Da der Unterricht im Augenblick ruht, werden auch keine Mahnungen über nicht ausreichende Leistungen („Blaue Briefe“) versendet.

Hieraus folgt, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Bitte denken Sie daran, dass eine mangelhafte Note, die bereits auf dem Halbjahreszeugnis ausgewiesen wurde, als angemahnt gilt.

Sobald der Unterricht wieder aufgenommen wird, werden Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern durch unsere Lehrkräfte über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung informiert bzw. beraten.

 

In der Zwischenzeit ist es besonders wichtig und sinnvoll, dass die Schülerinnen und Schüler die Lernaufgaben, die sie von den Lehrkräften erhalten, sorgfältig bearbeiten, denn Sie dienen dazu, dass der Unterricht nach Corona ohne großen Vorlauf wieder aufgenommen werden kann. Wer über diese Angebote hinaus noch neugierig ist und lernen möchte, findet unter https://www1.wdr.de/schule/digital/index.html sowie unter www.planet-schule.de fachbezogene Inhalte und Lernangebote.

 

Wir sind uns dessen bewusst, dass es nicht ganz einfach ist, den Alltag in der Familie unter den momentan schwierigen Verhältnissen zu meistern und danken Ihnen, dass Sie Ihre Kinder darin unterstützen, eine gute Balance zwischen Freizeit und strukturiertem Tagesablauf zu finden!

Die Lernangebote, die wir unseren Schülerinnen und Schülern zusenden, tragen hoffentlich auch dazu bei, diese Tagesstruktur aufrecht zu erhalten. Und wenn einmal etwas nicht klappt, dann sollten wir die auftretenden Schwierigkeiten auch mit einer Portion Gelassenheit angehen. Für uns alle ist diese Situation neu und wir können sie sicher am besten meistern, wenn wir zusammenarbeiten und mit Verständnis und Rücksichtnahme miteinander umgehen!

 

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche.

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichem Gruß

Ruth Spölgen

Schulleitung

 

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Aktualisierungsstand :23.03.2020

Wie das Ministerium für Schule und Bildung mitteilt, wird kommenden Montag, 23. März 2020, die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur zu erweitert:

1.  Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet.

2. Eltern, auch alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, können künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.

 

Bitte melden Sie sich spätestens einen Tag vorher an und denken Sie an die Arbeitgeberbescheinigung. 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kordsmeyer im Sekretariat: 0 54 51/545 80 30 oder . (Formulare finden Sie unter diesem Artikel!)

 

 

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Aktualisierungsstand: Montag, 16.03.2020

 

Wie bereits mit den Schülerinnen und Schülern besprochen, werden diese in der unterrichtsfreien Zeit mit Aufgaben durch die Fachlehrerinnen und -lehrer versorgt.

 

Die Aufgaben werden den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7 - 10 per Mail zugeschickt. Hierzu haben die Klassenleitungen in der letzten Woche bereits die Mailadressen der Schüler/-innen eingesammelt.

 

Die Klassen 5 und 6 haben die Mailadresse einer Lehrkraft (Klassenleitung oder stellvertretende Klassenleitung) erhalten. Von der Mailadresse aus, an die die Aufgaben geschickt werden sollen, senden Sie bitte eine Nachricht an die entsprechende Mailadresse der Klassenleitung (Stellvertretung). 

 

Für alle, die keine Möglichkeit haben, Aufgaben per Mail entgegenzunehmen oder bearbeitete Aufgaben an die Lehrkraft zu schicken, besteht die Möglichkeit, die Aufgaben in der Schule abzuholen. Hierzu rufen Sie bitte vorher im Sekretariat an und teilen Sie Frau Kordsmeyer mit, wann Sie in die Schule kommen möchten.

 

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Aktualisierungsstand: Sonntag, 15.03.2020
Die Schule ist gemäß der Vorgabe des Landes NRW ab dem 16.03.2020 geschlossen. Am 16.03.2020 und am 17.03.2020 wird eine Betreuung im zeitlichen Rahmen des Stundenplans für die Schüler/innen gewährleistet, die nicht anderweitig betreut werden können. Die Hausaufgabenbetreuung und alle Arbeitsgemeinschaften ab 14.00 Uhr entfallen.
Ab Mittwoch, dem 18.03.2020, greift eine Notfall-Betreuung, die vor allem für "Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten" und für insbesondere für die Jahrgangsstufen 5 und 6 eingerichtet wird. Alle Familien, die auf diese Betreuung angewiesen sind, nutzen bitte das Formular, um ihr(e) Kind(er) anzumelden.
Ganz wichtig: Schüler/innen, die erkrankt sind oder in Quarantäne gehören, werden auch in der Notfall-Betreuung nicht betreut!
Eine Verpflegung durch die Mensa bzw. den Schulkiosk erfolgt nicht, so dass alle Teilnehmenden bitte mit Proviant und Sportzeug in der Schule erscheinen.
Weitere Informationen werden, sobald sie uns vorliegen, zeitnah veröffentlicht.
Ganz herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Lutterbeck