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Corona-Regelungen nach den Sommerferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit Beginn des neuen Schuljahres möchte ich Sie darüber informieren, welche Regelungen in der Schule in Bezug auf die Corona-Pandemie ab sofort gelten.

Die Landesregierung hat uns dazu ein Handlungskonzept vorgegeben, das Sie im Bildungsportal des Landes NRW abrufen können.

Aus Verantwortung für die eigene und die Gesundheit der anderen bitten wir dringend darum, bei Betreten des Schulgebäudes eine FFP2- oder OP-Maske zu tragen!

Geben Sie Ihrem Kind daher bitte immer 2 Masken mit.

Die wichtigsten Regelungen hier im Überblick:

  • Am 1. Schultag wird allen Schüler*innen ein Selbsttest zur Durchführung in der Schule angeboten
  • Jede*r Schüler*in erhält 5 Selbsttests mit nach Hause
  • Bei Erkältungssymptomen behalten Sie ihr Kind bitte unbedingt zu Hause, beobachten den weiteren Krankheitsverlauf und führen einen Selbsttest durch.
  • Bei einem negativen Selbsttest kann ihr Kind zunächst wieder die Schule besuchen, wenn Sie formlos bescheinigen, dass der Test negativ war (Eintrag im Schulplaner).
  • Fehlt die Bescheinigung, wird die Lehrkraft das Kind auffordern, einen Test in der Schule durchzuführen. Bei negativem Test kann die Schule weiter besucht werden.
  • Bei positivem Selbsttest werden die Erziehungsberechtigten angerufen, damit das Kind umgehend abgeholt wird.
  • Ein positiver Selbsttest soll durch einen Bürgertest oder PCR-Test abgesichert werden; solange darf die Schule nicht besucht werden.
  • Nach Möglichkeit wird Distanzunterricht durchgeführt.
  • Kontaktpersonen müssen – solange ihr Test negativ ist – nicht mehr in Isolierung.
  • Bei einem positiven Bürger- oder PCR-Test bleibt die betroffene Person 5 Tage in Isolierung, danach ist eine Freitestung durch einen offiziellen Bürgertest oder PCR-Test möglich. Zum Schulbesuch muss eine Bescheinigung über einen negativen Bürger- oder PCR-Test vorgelegt werden.
  • Ohne Freitestung dauert die Isolierung 10 Tage.
  • In öffentlichen Verkehrsmittel besteht Maskenpflicht (!)
  • Weiterhin gelten die bewährten Hygieneregeln:

Abstand halten, regelmäßig Hände waschen, regelmäßig die Unterrichtsräume gut durchlüften, d.h. die Fenster während des Unterrichts öffnen!

  • CO2-Messgeräte stehen in den Räumen bereit

Darüber hinaus hat auch unsere Schulministerin Frau Feller einen Brief an alle Eltern verfasst, den ich Ihnen mit dem Link unten zur Verfügung stelle und Ihrem Kind über ISERV per Mail zugesendet habe.

Darin weist auch die Ministerin nochmals darauf hin, dass die Pandemie noch anhält und wir alle Verantwortung tragen: Für uns selbst, aber auch für die Gesundheit der anderen und dass daher das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ein wichtiger Bestandteil der Gesunderhaltung aller ist.

Alle Lehrkräfte und Beschäftigten der Anne-Frank-Realschule werden – wie in den vergangenen Jahren auch – alles dafür tun, damit der Schulbetrieb durchgängig aufrechterhalten werden kann.

Mit freundlichem Gruß

R. Spölgen

Schulleitung

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Veröffentlichung

Mi, 03. August 2022

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