Freiwilliges Maskentragen kann Quarantänisierung verhindern

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schüler*innen,

 

da ab heute keine generelle Maskenpflicht an Schulen mehr gilt, möchte ich dennoch auf Folgendes hinweisen:

Bei infizierten Personen sind ab Dienstag, 2.11. nicht mehr
nur die infizierten Personen, sondern in der Regel auch die engen
Kontaktpersonen (direkte Sitznachbarn/unmittelbare Umsitzer) zu ermitteln und dem Gesundheitsamt zu melden.

Diese sind zu quarantänisieren, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Daher müssen feste Sitzordnungen eingehalten werden - auch bei wechselnden Lerngruppen sollten möglichst diejenigen nebeneinander sitzen, die ansonsten auch Sitznachbarn sind. 

Sollte es bei in der Schule auftretenden Infektionen die
Situation geben, dass durchgängig auch am Platz eine FFP2-Maske bzw. OP-Maske freiwillig getragen wurde, könnten die engen Kontaktpersonen (direkte Sitznachbarn/unmittelbare Umsitzer), die durchgängig eine Maske getragen haben, einer Quarantänisierung entgehen.

Wir empfehlen daher weiterhin das Tragen der Maske!

Falls in einer Klasse eine infizierte Person festgestellt wurde,  kann das Tragen einer Maske für alle Kinder dieser Klasse wieder notwendig werden - zumindest für den Zeitraum von einer Woche. Daher ist es notwendig, dass alle Kinder weiterhin eine Maske (besser 2) dabeihaben!

Die quarantänisierten Personen, die keine Symptomatik
aufweisen, können sich durch eine PCR-Testung oder geführte
PoC-Schnelltestung am 5. Tag der Quarantäne (Tag 6 nach letztem Kontakt zum Positivfall) freitesten lassen. Dies kann für die
PoC-Schnelltestung an den Teststellen/-zentren im Kreis erfolgen, für eine PCR-Testung bei den Hausärzten oder - nach Anmeldung - an den Corona-Testcontainern des Kreises Steinfurt in Steinfurt oder Ibbenbüren.

Mit freundlichem Gruß
R. Spölgen
Schulleitung
Anne-Frank-Realschule Ibbenbüren

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Veröffentlichung

Di, 02. November 2021

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