Informationen zu den Schnelltests für Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

Jeder Schritt zu mehr schulischer Normalität muss immer auch unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens erfolgen und erfordert begleitende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für alle Beteiligten.

Diese Maßnahmen finden sich weiterhin in den jetzt aktuell überarbeiteten Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW.

Eine weitere und langfristig besonders wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie ist das Impfen der Bevölkerung nach den in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes vorgesehenen Prioritäten.

 

Schließlich kommt das Testen auch der Schülerinnen und Schüler hinzu, das nun an den Schulen in Nordrhein-Westfalen in einem gestuften Verfahren begonnen wird.

Jede Schülerin und jeder Schüler unserer Schule bekommt vor Ostern die Möglichkeit, einmal einen Selbsttest durchzuführen.

Mit diesem Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen werden wir den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Interesse aller Beteiligten verantwortungsvoll und im Interesse des Gesundheitsschutzes sowie der Bildungsgerechtigkeit wirkungsvoll gestalten.

 

Mit den Testungen will die Landesregierung neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufbauen. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden.

Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind an der Testung teilnimmt, so müssen Sie einen Widerspruch einlegen bis Mittwoch, den 17.03.2021.

Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

Mit freundlichem Gruß

Ruth Spölgen

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 15. März 2021

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