Informationen zum Schulbusverkehr

Gemeinsame Erklärung

 

des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen,

der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Verband deutscher Verkehrsunternehmen, des Verbandes Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen,

des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

 

zur Verbesserung des Infektionsschutzes für Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Personennahverkehr und im Schülerspezialverkehr in Nordrhein-Westfalen während der Corona-Krise

 

Düsseldorf, 17. April 2020

 

Der in Folge der Corona-Krise seit Mitte März ruhende Schulbetrieb soll in Nordrhein-Westfalen nunmehr schrittweise wieder aufgenommen werden. Als Folge dessen werden die Schülerinnen und Schüler für ihren Schulweg auch wieder Schülerspezialverkehre und Schülerverkehre im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Anspruch nehmen.

 

Es ist unser gemeinsamer Auftrag, den Infektionsschutz für die Schülerinnen und Schüler auch bei den Fahrten im ÖPNV und Schülerspezialverkehr so weit wie möglich zu gewährleisten.

 

Daher werden das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Schule und Bildung gemeinsame Hinweise für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln auf der Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes erarbeiten. Diese sollen als Orientierungshilfe für die Beteiligten insbesondere für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler während der Fahrten dienen und diesen in geeigneter Weise vermittelt werden. In die Erarbeitung werden die übrigen an dieser Erklärung Beteiligten einbezogen.

 

 

Der nunmehr vorgesehene erste Schritt zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes beginnend mit den jeweiligen Abschlussklassen kann mit der damit einhergehenden Rückkehr zum Regelfahrplan im ÖPNV und anforderungsgerechter Durchführung der Schülerspezialverkehre ohne darüber hinausgehende Anpassungen der Kapazitäten zunächst grundsätzlich bewerkstelligt werden. Die ÖPNV-Aufgabenträger und ÖPNV-Unternehmen werden im Rahmen ihrer betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten einen Betrieb des ÖPNV zum schulzeitbezogenen Regelfahrplan im Laufe der kommenden zwei Wochen gewährleisten.

 

Bei einer schrittweisen weiteren Ausdehnung des Schulbetriebs könnte eine Entzerrung der Unterrichtszeiten ein geeignetes Mittel zur Entzerrung auch des Schülerverkehrs sein. Dies könnte zur Vermeidung einer Vielzahl gleichzeitig zur Schule fahrender Schülerinnen und Schüler im ÖPNV beitragen, weil zusätzliche ÖPNV-Kapazitäten über den Regelfahrplan hinaus nur in beschränktem Umfang mobilisierbar sind. Diese Anpassungen müssen zwingend mit den örtlichen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern des ÖPNV abgestimmt werden, um das fragile Fahrplangebilde - gerade auch im ländlichen Raum - nicht zum Einsturz zu bringen.

 

Es besteht Einigkeit, dass daraus resultierende Anpassungen der Fahrpläne eines Vorlaufs von 14 Tagen bedürfen. Andernfalls können diese Anpassungen und deren Umsetzung nicht sicher gewährleistet werden. Daher wirken alle Partner dieser Erklärung darauf hin, dass die jeweiligen Schritte bei der sukzessiven Wiederaufnahme des Schulbetriebs jeweils möglichst 14 Tage vor deren konkreter Umsetzung festgelegt werden, um die Fahrplananpassungen zeitgerecht umsetzen zu können. Das Ministerium für Verkehr wird kurzfristig prüfen, ob und in welcher Weise eine Mitfinanzierung etwaiger über den Regelfahrplan hinausgehenden ÖPNV-Leistungen sowie zumindest vorab der Corona-bedingten Ausfälle an Bareinnahmen und Ticketabonnements der mittelständischen Betreiber eigenwirtschaftlicher Verkehre durch das Land dargestellt werden kann.

 

Dort, wo die Schulträger die Schülerbeförderung im Schülerspezialverkehr organisiert haben, muss geprüft werden, ob ein größerer Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern im Bus entweder durch Anmietungen zusätzlicher Busse oder durch die Entzerrung der Unterrichtszeiten mit zusätzlichen Fahrten der Schulbusse gewährleistet werden kann. Bei den Busunternehmen dürften auch jedenfalls derzeit ausreichende Kapazitäten zur Durchführung zusätzlicher Fahrten im Schülerspezialverkehr vorhanden sein, da das Geschäft mit Reisebussen voraussichtlich erst in einigen Monaten wieder zum Tragen kommen dürfte.

 

Vor diesem Hintergrund rufen wir alle Beteiligten vor Ort (kreisfreie Städte und Kreise federführend, Schulträger, die jeweiligen Schulleitungen, kreisangehörige Städte mit Aufgabenträgerschaft im ÖPNV, Verkehrsunternehmen und beauftragte Unternehmen sowie die Gesundheits- und Ordnungsbehörden) auf, jeweils ein untereinander abgestimmtes gemeinsames Konzept zur Organisation des Schulbetriebes unter Berücksichtigung auch der Anforderungen eines entzerrten Schülerverkehrs im ÖPNV bzw. Schülerspezialverkehrs kurzfristig zu vereinbaren, um so den Anforderungen an den Infektionsschutz so weit wie möglich Rechnung zu tragen.